Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsannahme

Die Wirksamkeit des Vertrages beginnt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Pyramid.

 

§2 Absage der Veranstaltung

Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Messetermin als Veranstaltungstag definiert. Bei zu geringer Teilnahme behält der Veranstalter sich das Recht vor, die Veranstaltung bis 90 Tage vor der Messe abzusagen. Alle bis zu diesem Zeitpunkt angemeldeten Firmen werden unverzüglich informiert. Bei einer Absage der Veranstaltung im Zeitraum 60 Tage bis 10 Tage vor dem Messetermin aufgrund höherer Gewalt oder vom Veranstalter nicht beeinflussbaren Störung, hat der Aussteller keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

§3 Rücktrittregelung

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Aussteller behalten wir uns das Recht vor, einen Prozentsatz der Teilnahmegebühr zwecks Kostendeckung einzubehalten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form eingereicht werden.

- Bis 60 Tage vor dem Messetermin Einbehaltung von 30% des Teilnahmebetrags
- Ab 60 Tage vor dem Messetermin Einbehaltung von 50% des Teilnahmebetrags
- Ab 30 Tage vor dem Messetermin Einbehaltung von 75% des Teilnahmebetrags
- Ab 10 Tage vor dem Messetermin Einbehaltung von 90% des Teilnahmebetrags

 

§4 Präsentationsfläche

Eine Präsentationsfläche wird durch den Veranstalter zugewiesen. Die Benutzung eigener Präsentationsmittel ist auf die zugewiesene Fläche und Räumlichkeiten zu begrenzen. Eine aktive Produktwerbung auf der Veranstaltung, die nicht zu dem Zweck der Messe dient, ist nicht gestattet.
Eine gemeinsame Nutzung einer Präsentationsfläche durch mehrere Firmen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmsweise kann eine gemeinsame Nutzung gegen eine gesonderte Gebühr pro zusätzlicher Firma vereinbart werden. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, die betroffenen Firmen von der Messe auszuschließen.

 

§5 Guidedaten

Die erforderlichen Guidedaten (z.B. Dateiformate, Sonderformate, Anzeige) müssen fristgerecht, und unseren Vorgaben entsprechend, angegeben bzw. zugesendet werden, ansonsten können wir nicht für eine anforderungsgerechte Umsetzung garantieren. Falls bei Guidedateninhalten die zulässige Gesamtlänge überschritten werden sollte, und damit das von uns angestrebte Format nicht mehr verwirklicht werden kann, behalten wir uns das Recht vor zu kürzen, falls zeitlich realisierbar nach Rücksprache mit dem Aussteller.

 

§6 Termingebundenheit

Die von uns vorgegeben Fristen müssen eingehalten werden, da sich ansonsten der angestrebte Zeitplan verschieben würde. Bei nicht Einhaltung behalten wir uns das Recht vor, ohne die gewünschten Informationen weiterzuarbeiten.

 

§7 Sonderwünsche

Sonderwünsche müssen schriftlich an die Pyramid herangetragen werden und gelten erst als anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.

 

§8 Besondere Ansprüche am Messetag

Besondere Ansprüche, die für die Planung der Messe von Relevanz ist, wie z.B. Ausstellungsstücke mit mehr als 250 kg oder Volumen von über 2 Kubikmeter, müssen rechtzeitig zur Anmeldung schriftlich vorliegen.

 

§9 Datenspeicherung

Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Daten speichert. Der Veranstalter verpflichtet sich, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, die gewonnenen Daten zu keinen anderen Zwecken als den Vertragszwecken zu nutzen.

 

§10 Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nur für solche Schäden, die er oder seine Mitarbeiter durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursachen. Insbesondere ausgeschlossen sind unvorhergesehene Ereignisse, die den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen, z.B. technische Ausfälle etc.

 

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame oder eine durchführbare Bestimmung zu setzen, welche geeignet ist den mit der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

 

§12 Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für beide Parteien der Sitz des Veranstalters in Augsburg. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Aussteller ist geltendes Deutsches Recht maßgebend. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und den auf der Basis dieses Vertrages vereinbarten Dienstleistungen ist das zuständige Gericht in Augsburg.

 

§13 Inkrafttreten 

Diese Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt am 05.11.2013 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.



„Das Motto der Pyramid lautet zurecht: Wissen und Praxis führen zum Erfolg.“
Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie

 

„Pyramid - die Firmenkontaktmesse in Augsburg. Win-Win für Studierende, Hochschule und Unternehmen!“
Prof.Dr.-Ing.Dr.h.c. Hans-Eberhard Schurk

 

„Wo zeigen sich persönliche, fachliche und soziale Kompetenzen unserer Studierenden? Bei der alljährlichen Pyramid! Der Messe von und für Studenten. Eine Erfolgsgeschichte der HS-Augsburg.“
Prof. Dr. Phil. Wilhelm Liebhart

 

„Das Pyramid-Team - tolle junge Leute entwickeln sich zu gefragten Persönlichkeiten“
Prof. Dr. habil. Klaus Kellner


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